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   VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01   

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VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01 (https://dejure.org/2003,18692)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.10.2003 - 8 K 556/01 (https://dejure.org/2003,18692)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 (https://dejure.org/2003,18692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die Festlegung von Bestehensgrenzen für juristische Staatsprüfungen durch Rechtsverordnung ist zulässig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.06.1995 - 6 B 100.94

    Rechtmäßigkeit einer juristischen Prüfung - Bildung eines arithmetischen Mittels

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Die Mittelwertbildung ist - jedenfalls soweit die Einzelbewertungen nicht zu weit auseinanderliegen - auch mit dem prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar (vgl. BVerwG, B.v. 16.08.1985 - 7 B 51.85 - BVerwG, B.v. 07.09.1995 - 6 B 45.95 - BVerwG, B.v. 09.06.1995 - 6 B 100/94 - VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.09.2002 - 9 S 1524/02 -).

    Bei der hier wegen des geringen Unterschieds vorgeschriebenen Festlegung des Durchschnitts als Note hat jede Note "das ihr zukommende Gewicht" (so BVerwG, B.v. 09.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Demgemäß hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung in Streitigkeit um die juristischen Staatsprüfungen (vgl. etwa Beschluss vom 25.03.2003 - 9 S 1791/02 -) seiner Rechtsfindung die Regelungen der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung zugrundegelegt, was die Billigung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (vgl. B.v. 06.03.1995 - 6 B 3/95 -).

    Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, wie dies in § 41 JAPrO der Fall ist, ist zusätzlich Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (BVerwG, B.v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 3.95 - VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.03.2003 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    40 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend B.v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - BverfGE 84, 34) muss ein berufsbezogenes Prüfungsverfahren im Hinblick auf Art. 12 GG im Rahmen des möglichen Objektivität und Neutralität gewährleisten.

    Daraus folgt, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Gründen folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (BVerfG, B.v. 17.04.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Der von der Klägerin zur Stützung ihrer Forderung nach Begründung des Schwierigkeitsgrades zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vor allem die Beschlüsse vom 28.04.2000 - 6 B 6/00 - und vom 14.07.1999 - 6 C 20/98 -) lässt sich nichts Entsprechendes entnehmen.
  • BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00

    Nachträgliche Kontrolle der Bewertung einer Prüfungsarbeit - Wechsel des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Der von der Klägerin zur Stützung ihrer Forderung nach Begründung des Schwierigkeitsgrades zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vor allem die Beschlüsse vom 28.04.2000 - 6 B 6/00 - und vom 14.07.1999 - 6 C 20/98 -) lässt sich nichts Entsprechendes entnehmen.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    In der Regel kann hierfür eine kurze Begründung ausreichen (grundlegend BVerwG, U.v. 09.12.1992 - 6 C 3.92 - Michaelis, Kontrolldichte im Prüfungsrecht, VBlBW 1997, 441, 444).
  • BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 51.85

    Eignung der Noten- und Punkteskala der Bundesnotenverordnung zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Die Mittelwertbildung ist - jedenfalls soweit die Einzelbewertungen nicht zu weit auseinanderliegen - auch mit dem prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar (vgl. BVerwG, B.v. 16.08.1985 - 7 B 51.85 - BVerwG, B.v. 07.09.1995 - 6 B 45.95 - BVerwG, B.v. 09.06.1995 - 6 B 100/94 - VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.09.2002 - 9 S 1524/02 -).
  • BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 45.95

    Klage gegen das Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Die Mittelwertbildung ist - jedenfalls soweit die Einzelbewertungen nicht zu weit auseinanderliegen - auch mit dem prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar (vgl. BVerwG, B.v. 16.08.1985 - 7 B 51.85 - BVerwG, B.v. 07.09.1995 - 6 B 45.95 - BVerwG, B.v. 09.06.1995 - 6 B 100/94 - VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.09.2002 - 9 S 1524/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 9 S 484/92

    Anfechtung von Prüfungsergebnissen im Ersten juristischen Staatsexamen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Danach war Gegenstand der rechtlichen Überprüfung die Bewertung einer Aufsichtsarbeit in der Gestalt, die sie durch das verwaltungsinterne Kontrollverfahren (Gegenvorstellungsverfahren) gefunden hatte (VGH Baden-Württemberg, U.v. 08.03.1994 - 9 S 484/92).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuss an Prüfungsanforderungen einzunehmen (BverfGE 25, 236, 248; 80, 1, 24).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07

    Bewertung einer Prüfung bei Folgefehler; Beurteilungsspielraum des Prüfers

    Ein Folgefehler liegt vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 -, Juris RdNr. 45).
  • VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04

    Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen

    Vorliegend maßgeblich sind damit die Beurteilungen der Prüfer in der Form ihrer im Verlauf des Widerspruchsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 30.10.2003 - 8 K 556/01 -, Juris).

    Hierzu hat die Kammer bereits im Urteil vom 30.10.2003 - 8 K 556/01 - (Juris) ausgeführt:.

  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

    Unter einem Folgefehler ist die in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes zu verstehen (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 CB 37/86 -, Rn. 5, juris), etwa wenn bei einer Rechenaufgabe ein unrichtiges Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und dadurch auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, oder wenn generell nach einer unrichtigen Weichenstellung ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 -, Rn. 45, juris).
  • VG Mainz, 13.02.2007 - 7 L 31/07

    Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen

    Dass eine solche Bestehensregelung keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, ist bereits durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich geklärt und entspricht der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der die Kammer folgt (vgl. etwa: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03.OVG -, NJW 2003, Seite 3073; VG Mainz, Urteil vom 23. Januar 2002 - 7 K 656/01.MZ - BVerwG, Beschluss vom 06. März 1995 - 6 B 3/95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347; VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 -, JURIS).

    Auch dies ist in der Rechtsprechung eindeutig geklärt und vom Antragsgegner bereits im Einzelnen und zutreffend dargelegt worden (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25/04 -, NVwZ 2004, Seite 1375; VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 -, JURIS; VG Trier, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 6 K 480/02.TR -).

  • VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253

    Erste Juristische, Staatsprüfung 2017/2, Bewertung der Klausur, Nr. 3,

    Nach dem Folgefehlerprinzip liegt ein reiner Folgefehler vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (vgl. VG Berlin, B.v. 23.6.2009 - 12 A 507.07 -, juris; VG Sigmaringen, U.v. 30.10.2003 - 8 K 556/01 - juris).
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